Der Rechtsanwalt und Vorsitzende der Synode des evangelischen Kirchenkreises Fulda, Andreas Maraun, wurde am 6. Mai in Hofgeismar im Rahmen der Landessynode in den Rat der EKKW gewählt. Der Rat ist mit Blick auf seine Kompetenzen das wichtigste Kirchenleitungsgremium zwischen den Synodaltagungen und zugleich Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Der Rat der Landeskirche tagt monatlich. Er besteht aus 17 Mitgliedern. Ihm gehören die Bischöfin (als Vorsitzende) sowie ihre beiden Stellvertreter, der Prälat und der Vizepräsident, an, der Propst und die Pröpstinnen, der Synodalvorstand (Präses als stellvertretender Vorsitzender des Rates der Landeskirche) sowie acht Synodale, sechs Nichttheologen und zwei Pfarrer.
Der Rat verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen: So kann er zwischen den Tagungen der Landessynode unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsverordnungen erlassen. Er beruft auf Vorschlag der Bischöfin u. a. die Stellvertreter der Bischöfin, die Pröpste, die Dezernenten des Landeskirchenamtes, die Dekane der Kirchenkreise und entscheidet in Zweifels- und Streitfragen, welche die Kirchenleitungsorgane betreffen.
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) hat am heutigen Freitag, 6. Mai, in der Evangelischen Tagungsstätte in Hofgeismar aus ihren Reihen den neuen Rat der Landeskirche gewählt. Er ist das wichtigste Leitungsgremium zwischen den Synodaltagungen.
Gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
Vertreter: Ludger Arnold, Weißenborn
Vertreter: Pfarrer Kristof Weisheit, Edermünde
Vertreterin: Maike Bohl, Ludwigsau
Vertreterin: Dekanin Sabine Tümmler, Fritzlar
Vertreterin: Sabine Knickrehm, Kassel
Vertreterin: Simone Küster, Hanau
Vertreter: Kurth Barth, Weimar (Lahn)
Vertreter: Fritz Willems, Korbach
Dem Rat der Landeskirche der 14. Landessynode gehören zudem von Amts wegen an:
Stichwort Rat der Landeskirche
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